- Einfuhrausschreibungen
- Hinweise auf Einfuhrmöglichkeiten und -kriterien gemäß § 12 II AWG durch die zuständigen Genehmigungsbehörden hinsichtlich Waren, deren Einfuhr genehmigungspflichtig ist (⇡ Einfuhrliste) oder mengenmäßigen Beschränkungen unterliegt; wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sobald das Einfuhrkontingent feststeht, kann die E. erfolgen, u.a. mit der Publikation von: Höhe des Kontingents, Verfahren der Kontingentverteilung (⇡ Verteilungsverfahren), Antragshöchstgrenze, Voraussetzungen für die Antragsstellung, Antragsunterlagen, Art und Weise, mit der die Antragstellung erfolgen kann oder muss (EG-DAT), Ausschreibungsfrist.
Lexikon der Economics. 2013.